Kompetenz, Sicherheit und Entlastung für Ihr Unternehmen
Erstellung von Flucht-
& Rettungsplänen
Schnelle Orientierung im Gefahrenfall: Normgerechte Flucht- und Rettungspläne sichern die Evakuierung Ihres Objekts und sind ein zentraler Baustein für Ihre Rechtssicherheit.
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ASR A1.3 & ASR A2.3) sind Flucht- und Rettungspläne in vielen Arbeitsstätten gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen Ihre Pläne individuell und normgerecht – übersichtlich strukturiert mit allen relevanten Fluchtwegen, Notausgängen, Sammelstellen, Erste Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen. Damit die Pläne nicht nur auf dem Papier stimmen, bilden wir die Basis durch eine sorgfältige Bestandsaufnahme vor Ort: Wir begehen Ihr Objekt, prüfen die Beschilderung und garantieren Ihnen eine 100 % rechtssichere und praxisnahe Umsetzung.
So läuft die Erstellung Ihrer Flucht- und Rettungspläne ab
Von den Grundrissen bis zum rechtssicheren Ergebnis: Wir begleiten Sie transparent, effizient und persönlich durch den gesamten Erstellungsprozess.
Unterlagen übermitteln
Sie stellen uns Ihre Gebäudedokumente bereit – wir prüfen alle Daten sofort auf Vollständigkeit und Plausibilität.
Vor-Ort-Termin
Bei einer Begehung erfassen wir die realen Gegebenheiten vor Ort und gleichen sie exakt mit Ihren Plänen ab.
Entwurf & Abstimmung
Auf Basis der Daten zeichnen wir ein Korrekturmuster, das wir gemeinsam mit Ihnen feinschleifen.
Fertigstellung
Nach Ihrer Freigabe erhalten Sie die finalen Pläne – präzise gezeichnet mit moderner CAD-Technik und sicher digital archiviert.

KI-generiert
Überprüfung und Aktualisierung Ihrer bestehenden Pläne
Im Rahmen eines zweijährigen Intervalls prüfen wir, ob Änderungen der Gebäudenutzung oder bauliche Anpassungen eine Aktualisierung erforderlich machen und passen Ihre Flucht- und Rettungspläne bei Bedarf an.
Häufig gestellte Fragen:
Flucht- und Rettungspläne sind verpflichtend, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern (z. B. bei unübersichtlicher Wegführung, großen Gebäudekomplexen, Publikumsverkehr oder erhöhter Gefährdung). Gesetzliche Grundlagen sind die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ASR A2.3 und die Gestaltungsnorm DIN ISO 23601.
Pläne müssen gut sichtbar und dauerhaft an zentralen Stellen angebracht werden – etwa in Eingangsbereichen, Treppenräumen, vor Aufzügen sowie an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen.
Ja, wir erstellen und aktualisieren Flucht- und Rettungspläne für Unternehmen deutschlandweit. Egal ob Einzelstandort oder filialisiertes Großunternehmen – wir sorgen für einheitliche Standards nach aktuellen Normen.