Erstellung von Flucht-
& Rettungsplänen

Unterlagen übermitteln

Sie stellen uns Ihre Gebäudedokumente bereit – wir prüfen alle Daten sofort auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Vor-Ort-Termin

Bei einer Begehung erfassen wir die realen Gegebenheiten vor Ort und gleichen sie exakt mit Ihren Plänen ab.

Entwurf & Abstimmung

Auf Basis der Daten zeichnen wir ein Korrekturmuster, das wir gemeinsam mit Ihnen feinschleifen.

Fertigstellung

Nach Ihrer Freigabe erhalten Sie die finalen Pläne – präzise gezeichnet mit moderner CAD-Technik und sicher digital archiviert.

KI-generiert

Überprüfung und Aktualisierung Ihrer bestehenden Pläne

Im Rahmen eines zweijährigen Intervalls prüfen wir, ob Änderungen der Gebäudenutzung oder bauliche Anpassungen eine Aktualisierung erforderlich machen und passen Ihre Flucht- und Rettungspläne bei Bedarf an.

Häufig gestellte Fragen:

Wann sind Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3 erforderlich?

Flucht- und Rettungspläne sind verpflichtend, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern (z. B. bei unübersichtlicher Wegführung, großen Gebäudekomplexen, Publikumsverkehr oder erhöhter Gefährdung). Gesetzliche Grundlagen sind die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ASR A2.3 und die Gestaltungsnorm DIN ISO 23601.

Wo müssen Flucht- und Rettungspläne im Gebäude angebracht werden?

Pläne müssen gut sichtbar und dauerhaft an zentralen Stellen angebracht werden – etwa in Eingangsbereichen, Treppenräumen, vor Aufzügen sowie an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen.

Bieten Sie die Erstellung von Fluchtplänen bundesweit an?

Ja, wir erstellen und aktualisieren Flucht- und Rettungspläne für Unternehmen deutschlandweit. Egal ob Einzelstandort oder filialisiertes Großunternehmen – wir sorgen für einheitliche Standards nach aktuellen Normen.